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Details zur Mitgliedschaft in der DPSG

Mitglied in der DPSG

… wird man in der Gruppe (Siedlung/Stamm …) vor Ort. Im Alter von sieben Jahren können Mädchen und Jungen Mitglied der Wölflingsstufe in der DPSG werden. Das pfadfinderische Leben findet in vier Alterstufen statt: Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe. Im Alter von 20 Jahren endet die Zugehörigkeit zur Roverstufe. Darüber hinaus können Erwachsene als Leitungskräfte, im Vorstand oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitglied der DPSG sein.

Die Anmeldung erfolgt beim Vorstand bzw. Leitungsteam vor Ort. Durch die „Namentliche Mitgliedermeldung“ (NaMi) wird jedes Mitglied auch an den Bundesverband gemeldet, ist entsprechend über diesen versichert und erhält unsere Verbandszeitschrift mittendrin, die viermal im Jahr erscheint.

Der Mitgliedsbeitrag der DPSG

… setzt sich zusammen aus dem Bundesbeitrag und einem variablen Beitrag des jeweiligen Stammes bzw. der Siedlung. Dieser zusätzliche Beitragsanteil muss, nach Ziffer 17 der Satzung, von der Siedlungs- bzw. Stammesversammlung beschlossen werden.

Die 75. Bundesversammlung 2011 in Lübeck hat mit Wirkung vom 1. Januar 2012 folgende Beitragssätze beschlossen: Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. Januar 2012 auf 39,50 € pro Jahr und Mitglied festgesetzt.

Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung

Der Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung beträgt ab dem 1. Januar 2012 26,40 € pro Jahr und pro Mitglied. Für die Berechnung der Familienermäßigung hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: 1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus); 2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.

Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung

Der Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung wird nicht erhöht. Er beträgt auch ab dem 1. Januar 2012 weiter 13,80 € pro Jahr und Mitglied. Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen vom zuständigen Vorstand über die Diözesanleitung an das Bundesamt (Mitgliederservice) gestellt werden. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten.

Stiftungseuro

Mitglieder, die sich für die jährliche Zustiftung eines Euros an die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (Stiftungseuro) entscheiden, zahlen einen um einen Euro reduzierten Beitrag. Die Bundesversammlung empfiehlt allen Mitgliedern, sich für den Stiftungseuro zu entscheiden.

Bundesbeitrag

Der Bundesbeitrag wird derzeit halbjährlich (Januar/Juli) berechnet. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres durch die jeweilige Gruppierung an den Bundesverband abgeführt. Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für dieses Halbjahr beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Für den Rest des laufenden Halbjahres besteht der Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung nur bei Meldung in der verbandlichen Datenbank „NaMi“. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages, wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird. Ob eine Rückerstattung des Beitrages durch den Stamm an das ausscheidende Mitglied beziehungsweise an die Eltern erfolgt, ist individuell vor Ort zu regeln.

Welche Leistungen werden durch den Mitgliedsbeitrag für die Verbandsmitglieder erbracht?

Der Mitgliedsbeitrag macht es möglich, folgende Leistungen für die Verbandsmitglieder zu erbringen:

  • Grund-Haftpflicht- und Grund-Unfallversicherung für Mitglieder sowie Grund- Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte;
  • Mitgliedermagazin „mittendrin“ im Direktversand an die Mitglieder;
  • Mitgliedsbeiträge an die Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM) und an die Europaebene, die Internationale Katholische Konferenz (ICCS) sowie an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ);
  • Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände (die diese teilweise wiederum an Bezirke weiterleiten);
  • Aktivitäten, wie Ausbildungskurse, Bundesveranstaltungen; die Arbeit der Stufen, Fachbereiche und des Bundesvorstandes;
  • Unterhaltung der Bundesstelle in Neuss (Betriebs-, Sach-, Verwaltungskosten);
  • Zuschuss an das Bundeszentrum Westernohe, das verbandlichen Gruppen für Zeltlager und Tagungen zur Verfügung steht.

Kündigen der Mitgliedschaft

Die Kündigung ist ausschließlich an den Vorstand der jeweiligen Gruppierung zu richten. Da die Mitgliedschaft vor Ort erworben wird, kann auch nur die Gruppierungleitung vor Ort eine Kündigung bestätigen. Im Bundesamt eingehende Kündigungen werden unbearbeitet an die jeweilige Gruppierung weitergeleitet!

Beitrittserklärung Förderverein

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